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Billig-Reisen.net
Flugbörse
SAS
Bismarkstraße 34
67059 Ludwigshafen
Tel: 0621 - 52 00 78 78
Fax: 0621 - 52 00 78 80
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Auskünfte,
Hinweise
Angaben über vermittelte Beförderungen und
touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf
den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger
dem Reisebüro gegenüber. Die Angaben des Reisebüros
stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung
hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität dar. Das Reisebüro haftet bei der
Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige
Auswahl der Informationsquelle und die korrekte
Wiedergabe der ihm erteilten Auskünfte und Hinweise
an den Kunden.
Pflichten
des Reisebüros
Die vertraglichen Pflichten des Reisebüros umfassen
ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der
vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die
Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen
selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten
des Reisebüros. Deshalb haftet auch das Reisebüro
grundsätzlich nicht, wenn bei ordnungsgemäßer
Auswahl des Leistungsträgers die Leistungen nicht
oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Zahlung
Das Reisebüro verpflichtet sich, Zahlungen des Kunden
ihrer Zweckbestimmung unverzüglich zuzuführen.
Zahlungen des Kunden für Reiseleistungen dürfen vom
Reisebüro nur entgegengenommen werden, wenn dem
Kunden ein Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3
BGB ausgehändigt worden ist; dies gilt auch für
Anzahlungen.
Reiseunterlagen
Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm
durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich
auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei
festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro
hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Das
Reisebüro wird die Unterlagen für die gebuchten
Leistungen dem Kunden unverzüglich nach Erhalt im
Geschäftslokal des Reisebüros aushändigen. Die
Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg erfolgt auf
ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen per
Kurier (z.B. UPS etc.) müssen gesondert vereinbart
werden und erfolgen auf Kosten des Kunden.
Haftung
und Haftungsbeschränkung
Das Reisebüro haftet als Reisevermittler dafür, daß
die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso
und die Übermittlung von Reiseunterlagen mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen
werden. Das Reisebüro haftet nicht dafür, daß ein
dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem
Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande
kommt. Das Reisebüro haftet nur für Fehler in seinem
eigenen Verantwortungsbereich, also für
Vermittlungsfehler, die er selbst oder seine
Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen begehen, wie z.B.
bei fehlerhafter Beratung oder nicht auftragsgemäß
durchgeführter Buchung. Diese Haftung ist jedoch für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den
dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt,
soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
Einreise
und Gesundheitsbestimmungen
Informationen des Reisebüros beziehen sich auf den
Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bei Reiseleistungen
wird dabei grundsätzlich unterstellt, daß der Kunde
und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer
deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, daß die
Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich
erkennbar ist oder dem Reisebüro mitgeteilt wurde. In
der Person des Reiseteilnehmers begründete sonstige
persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt
werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder dem
Reisebüro mitgeteilt worden. Das Reisebüro weist
ausdrücklich darauf hin, daß jederzeit die Möglichkeit
einer Änderung dieser die Reise betreffende
Bestimmungen durch staatliche Behörden gegeben ist.
Das Reisebüro wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten
bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so
rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden
wird jedoch nahe gelegt, selbst die Nachrichtmedien
wegen Änderungen dieser Bestimmungen in seinem Ziel
oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf
geänderte Umstände einstellen zu können. Dem Kunden
wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und
Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen,
insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich
eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und
ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Allgemeine
Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter,
reisemedizinisch erfahrene Ärzte, insbesondere
Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienst
sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen
Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst
verantwortlich. Das Reisebüro haftet bei gesonderter
Beauftragung über die Beschaffung von Visa und
sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige
Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser
Reisepapiere, es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung
schuldhaft verursacht.
Versicherungen
Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden, ein
Reiseschutzpaket oder zumindest eine Reiserücktrittskostenversicherung
bei der Buchung abzuschließen.
Ausschlußfrist
für Anspruchsanmeldungen
Der Kunde muß sämtliche Ansprüche aus dem
Vermittlungsvertrag gegen das Reisebüro, gleich aus
welchem Rechtsgrund, innerhalb von zwei Monaten nach
dem vertraglich mit dem Reiseveranstalter oder
Leistungsträger vereinbarten Leistungs- ende (
Reiseende) gegenüber dem Reisebüro geltend machen.
Ansonsten verfallen die Ansprüche, es sei denn, der
Kunde war an der fristgerechten Geltendmachung
unverschuldet gehindert.
Gerichtsstand
Für den Fall, daß der Reisende nach Abschluß des
Vermittlungsvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder
dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist,
wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüros.
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