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Auskünfte, Hinweise
Angaben über vermittelte Beförderungen und touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger dem Reisebüro gegenüber. Die Angaben des Reisebüros stellen keine eigene Garantie oder Zusicherung hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dar. Das Reisebüro haftet bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Wiedergabe der ihm erteilten Auskünfte und Hinweise an den Kunden.

Pflichten des Reisebüros
Die vertraglichen Pflichten des Reisebüros umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Reisen und Leistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Reisen und Leistungen selbst gehört nicht zu den vertraglichen Pflichten des Reisebüros. Deshalb haftet auch das Reisebüro grundsätzlich nicht, wenn bei ordnungsgemäßer Auswahl des Leistungsträgers die Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Zahlung
Das Reisebüro verpflichtet sich, Zahlungen des Kunden ihrer Zweckbestimmung unverzüglich zuzuführen. Zahlungen des Kunden für Reiseleistungen dürfen vom Reisebüro nur entgegengenommen werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ausgehändigt worden ist; dies gilt auch für Anzahlungen.

Reiseunterlagen
Der Kunde wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden. Das Reisebüro wird die Unterlagen für die gebuchten Leistungen dem Kunden unverzüglich nach Erhalt im Geschäftslokal des Reisebüros aushändigen. Die Zusendung der Unterlagen auf dem Postweg erfolgt auf ausschließliches Risiko des Kunden. Zusendungen per Kurier (z.B. UPS etc.) müssen gesondert vereinbart werden und erfolgen auf Kosten des Kunden.

Haftung und Haftungsbeschränkung
Das Reisebüro haftet als Reisevermittler dafür, daß die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Reiseunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden. Das Reisebüro haftet nicht dafür, daß ein dem Buchungsauftrag entsprechender Vertrag mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger zustande kommt. Das Reisebüro haftet nur für Fehler in seinem eigenen Verantwortungsbereich, also für Vermittlungsfehler, die er selbst oder seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen begehen, wie z.B. bei fehlerhafter Beratung oder nicht auftragsgemäß durchgeführter Buchung. Diese Haftung ist jedoch für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Einreise und Gesundheitsbestimmungen
Informationen des Reisebüros beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bei Reiseleistungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, daß der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, daß die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder dem Reisebüro mitgeteilt wurde. In der Person des Reiseteilnehmers begründete sonstige persönliche Umstände können dabei nicht berücksichtigt werden, es sei denn, sie sind offenkundig oder dem Reisebüro mitgeteilt worden. Das Reisebüro weist ausdrücklich darauf hin, daß jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser die Reise betreffende Bestimmungen durch staatliche Behörden gegeben ist. Das Reisebüro wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Kunden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Kunden wird jedoch nahe gelegt, selbst die Nachrichtmedien wegen Änderungen dieser Bestimmungen in seinem Ziel oder Transitland zu verfolgen, um sich frühzeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können. Dem Kunden wird geraten, sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutzmöglichkeiten sowie sonstige Prophylaxemaßnahmen, insbesondere auch bei längeren Flügen bezüglich eines Thromboserisikos, fachkundig zu informieren und ggf. ärztlichen Rat einzuholen. Allgemeine Informationen geben insbesondere Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, insbesondere Tropenmediziner, reisemedizinische Informationsdienst sowie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Für die Einhaltung der für die Reise wesentlichen Vorschriften ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich. Das Reisebüro haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, das Reisebüro hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.

Versicherungen
Das Reisebüro empfiehlt dem Kunden, ein Reiseschutzpaket oder zumindest eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung abzuschließen.

Ausschlußfrist für Anspruchsanmeldungen
Der Kunde muß sämtliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag gegen das Reisebüro, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb von zwei Monaten nach dem vertraglich mit dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger vereinbarten Leistungs- ende ( Reiseende) gegenüber dem Reisebüro geltend machen. Ansonsten verfallen die Ansprüche, es sei denn, der Kunde war an der fristgerechten Geltendmachung unverschuldet gehindert.

Gerichtsstand
Für den Fall, daß der Reisende nach Abschluß des Vermittlungsvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisebüros.